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RechtBegriffserklärung

Gesamtschuldner

Definition

Gesamtschuldner sind mehrere Personen, die für denselben Schaden gemeinsam haften – der Geschädigte kann die volle Summe von jedem einzelnen fordern.

Erklärung

Bei Verkehrsunfällen mit mehreren Verursachern haften diese als Gesamtschuldner (§ 840 BGB). Das bedeutet: Der Geschädigte kann sich aussuchen, von wem er den vollen Schadensersatz verlangt – er muss nicht anteilig bei jedem einzelnen fordern. In der Praxis wendet sich der Geschädigte meist an die Haftpflichtversicherung des Hauptverursachers. Im Innenverhältnis können die Gesamtschuldner untereinander Ausgleich verlangen (§ 426 BGB) – entsprechend ihrem jeweiligen Verschuldensanteil. Typische Fälle: Kettenauffahrunfälle, Unfälle mit mehreren Beteiligten oder wenn Halter und Fahrer verschiedene Personen sind.

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Handlungsempfehlung

Als Geschädigter können Sie den vollen Schadensersatz von einem beliebigen Verursacher bzw. dessen Versicherung fordern. Sie müssen sich nicht um die Aufteilung zwischen den Schädigern kümmern – das regeln diese untereinander.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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