Gesamtschuldner
Definition
Gesamtschuldner sind mehrere Personen, die für denselben Schaden gemeinsam haften – der Geschädigte kann die volle Summe von jedem einzelnen fordern.
Erklärung
Bei Verkehrsunfällen mit mehreren Verursachern haften diese als Gesamtschuldner (§ 840 BGB). Das bedeutet: Der Geschädigte kann sich aussuchen, von wem er den vollen Schadensersatz verlangt – er muss nicht anteilig bei jedem einzelnen fordern. In der Praxis wendet sich der Geschädigte meist an die Haftpflichtversicherung des Hauptverursachers. Im Innenverhältnis können die Gesamtschuldner untereinander Ausgleich verlangen (§ 426 BGB) – entsprechend ihrem jeweiligen Verschuldensanteil. Typische Fälle: Kettenauffahrunfälle, Unfälle mit mehreren Beteiligten oder wenn Halter und Fahrer verschiedene Personen sind.
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