Grobe Fahrlässigkeit
Definition
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird.
Erklärung
Im Straßenverkehr gelten als grob fahrlässig: Überfahren einer roten Ampel, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahren unter Alkoholeinfluss (ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen), Handynutzung am Steuer und Überholen im Überholverbot. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Kaskoversicherung die Leistung anteilig kürzen – je nach Schwere des Verschuldens um 25–100%. Die Haftpflichtversicherung zahlt zwar den Schaden des Geschädigten, kann aber den Versicherungsnehmer in Regress nehmen (bis zu 5.000 €).
Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.
Handlungsempfehlung
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