Gutachterkosten
Definition
Gutachterkosten sind die Kosten für die Erstellung eines KFZ-Gutachtens durch einen unabhängigen Sachverständigen nach einem Verkehrsunfall.
Erklärung
Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten. Die Höhe richtet sich nach der Schadenshöhe und liegt in der Regel zwischen 300 € und 1.500 €. Der Gutachter rechnet nach dem Grundsatz des Sachverständigenrisikos ab – das bedeutet, die Versicherung muss die Kosten auch dann tragen, wenn sie das Honorar für überhöht hält, solange der Geschädigte die Höhe nicht erkennen konnte. Bei Kaskoschäden bestimmt die eigene Versicherung den Gutachter.
Ohne Gutachten kürzt die Versicherung Ihre Auszahlung. Unabhängiger Gutachter – bei unverschuldetem Unfall kostenlos.
Handlungsempfehlung
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