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UNFALLWIKI
RechtBegriffserklärung

Haftungsquote

Definition

Die Haftungsquote legt fest, zu welchem Prozentsatz jeder Unfallbeteiligte für den entstandenen Schaden haftet.

Erklärung

Bei einem Unfall mit Teilschuld wird die Haftung nach Verursachungsbeiträgen aufgeteilt. Beispiel: Bei einer Quote von 70:30 trägt der Hauptverursacher 70% und der Mitverursacher 30% des Gesamtschadens. Die Haftungsquote beeinflusst alle Schadensersatzansprüche: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld werden entsprechend gekürzt. Bei strittiger Haftungsquote entscheidet im Zweifel das Gericht.

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Handlungsempfehlung

Akzeptieren Sie eine Haftungsquote nicht vorschnell. Lassen Sie die Schuldfrage von einem Fachanwalt prüfen. Bei Teilschuld: Nutzen Sie das Quotenvorrecht über Ihre Kaskoversicherung.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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