Haftungsrecht
Definition
Das Haftungsrecht regelt, wer für einen entstandenen Schaden aufkommen muss – im Verkehrsrecht basierend auf Verschuldenshaftung (§ 823 BGB) und Gefährdungshaftung (§ 7 StVG).
Erklärung
Im Verkehrsrecht gibt es zwei Haftungsgrundlagen: Die Verschuldenshaftung (§ 823 BGB) setzt ein schuldhaftes Verhalten voraus – wer einen Unfall verursacht, haftet für den Schaden. Die Gefährdungshaftung (§ 7 StVG) greift unabhängig vom Verschulden: Allein durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entsteht eine Haftung, da Autos eine Betriebsgefahr darstellen. Bei Unfällen zwischen zwei Fahrzeugen wird die Haftung oft quotiert – z.B. 70:30 bei überwiegendem Verschulden eines Beteiligten. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers reguliert den Schaden direkt an den Geschädigten (Direktanspruch nach § 115 VVG).
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