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RechtBegriffserklärung

Haftungsrecht

Definition

Das Haftungsrecht regelt, wer für einen entstandenen Schaden aufkommen muss – im Verkehrsrecht basierend auf Verschuldenshaftung (§ 823 BGB) und Gefährdungshaftung (§ 7 StVG).

Erklärung

Im Verkehrsrecht gibt es zwei Haftungsgrundlagen: Die Verschuldenshaftung (§ 823 BGB) setzt ein schuldhaftes Verhalten voraus – wer einen Unfall verursacht, haftet für den Schaden. Die Gefährdungshaftung (§ 7 StVG) greift unabhängig vom Verschulden: Allein durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entsteht eine Haftung, da Autos eine Betriebsgefahr darstellen. Bei Unfällen zwischen zwei Fahrzeugen wird die Haftung oft quotiert – z.B. 70:30 bei überwiegendem Verschulden eines Beteiligten. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers reguliert den Schaden direkt an den Geschädigten (Direktanspruch nach § 115 VVG).

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Handlungsempfehlung

Lassen Sie Ihre Haftungssituation von einem Fachanwalt prüfen, besonders bei unklarer Schuldfrage. Auch ohne eigenes Verschulden können Sie durch die Betriebsgefahr Ihres Fahrzeugs mithaften. Ein Gutachten hilft, die Schadenshöhe zu belegen.

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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