Halterhaftung
Definition
Die Halterhaftung beschreibt die gesetzliche Verpflichtung des Fahrzeughalters, für Schäden einzustehen, die durch den Betrieb seines Fahrzeugs entstehen, unabhängig von eigenem Verschulden.
Erklärung
Die Halterhaftung ist in § 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verankert und stellt eine sogenannte Gefährdungshaftung dar. Das bedeutet, dass Sie als Halter eines Fahrzeugs bereits für die Betriebsgefahr, die von Ihrem Auto ausgeht, haften. Kommt es zu einem Unfall, haften Sie als Halter neben dem Fahrer, auch wenn Sie selbst nicht gefahren sind und Sie kein Verschulden trifft. Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung deckt diese Schäden ab.
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Handlungsempfehlung
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