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RechtBegriffserklärung

Halterhaftung

Definition

Die Halterhaftung beschreibt die gesetzliche Verpflichtung des Fahrzeughalters, für Schäden einzustehen, die durch den Betrieb seines Fahrzeugs entstehen, unabhängig von eigenem Verschulden.

Erklärung

Die Halterhaftung ist in § 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verankert und stellt eine sogenannte Gefährdungshaftung dar. Das bedeutet, dass Sie als Halter eines Fahrzeugs bereits für die Betriebsgefahr, die von Ihrem Auto ausgeht, haften. Kommt es zu einem Unfall, haften Sie als Halter neben dem Fahrer, auch wenn Sie selbst nicht gefahren sind und Sie kein Verschulden trifft. Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung deckt diese Schäden ab.

Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.

Handlungsempfehlung

Stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug immer über eine gültige KFZ-Haftpflichtversicherung verfügt. Verleihen Sie Ihr Auto nur an Personen, denen Sie vertrauen und die eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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