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UNFALLWIKI
GrundlagenBegriffserklärung

Hauptuntersuchung

Definition

Die Hauptuntersuchung (HU) ist die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige technische Überprüfung von Kraftfahrzeugen auf Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit.

Erklärung

Die HU wird umgangssprachlich oft als TÜV bezeichnet, obwohl auch DEKRA, GTÜ und KÜS berechtigt sind, sie durchzuführen. Neuwagen müssen erstmals nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre zur HU. Geprüft werden: Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Fahrwerk, Abgaswerte und die Karosserie. Mängel werden in Kategorien eingeteilt: ohne Mängel (Plakette sofort), geringe Mängel (Plakette, Mängel beheben), erhebliche Mängel (keine Plakette, Nachprüfung innerhalb 1 Monat) und verkehrsunsicher (sofortige Stilllegung). Nach einem Unfall kann eine Sonderprüfung erforderlich sein.

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Handlungsempfehlung

Achten Sie auf den HU-Termin (Plakette am hinteren Kennzeichen). Bei überzogenem Termin drohen Bußgelder. Nach einem Unfall mit Strukturschäden sollten Sie eine Sonderprüfung durchführen lassen, um die Verkehrssicherheit zu bestätigen.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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