Hauptuntersuchung
Definition
Die Hauptuntersuchung (HU) ist die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige technische Überprüfung von Kraftfahrzeugen auf Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit.
Erklärung
Die HU wird umgangssprachlich oft als TÜV bezeichnet, obwohl auch DEKRA, GTÜ und KÜS berechtigt sind, sie durchzuführen. Neuwagen müssen erstmals nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre zur HU. Geprüft werden: Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Fahrwerk, Abgaswerte und die Karosserie. Mängel werden in Kategorien eingeteilt: ohne Mängel (Plakette sofort), geringe Mängel (Plakette, Mängel beheben), erhebliche Mängel (keine Plakette, Nachprüfung innerhalb 1 Monat) und verkehrsunsicher (sofortige Stilllegung). Nach einem Unfall kann eine Sonderprüfung erforderlich sein.
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