Integritätsinteresse
Definition
Das Integritätsinteresse beschreibt das berechtigte Interesse des Geschädigten, sein vertrautes Fahrzeug zu behalten und reparieren zu lassen, anstatt ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen.
Erklärung
Das Integritätsinteresse ist die rechtliche Grundlage der 130%-Regel. Der BGH erkennt an, dass ein Fahrzeughalter ein berechtigtes Interesse daran hat, sein eigenes, ihm vertrautes Fahrzeug weiter zu nutzen – auch wenn eine Reparatur wirtschaftlich nicht die günstigste Lösung ist. Voraussetzung ist die fachgerechte Reparatur und die Weiternutzung des Fahrzeugs für mindestens 6 Monate.
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