Integritätszuschlag
Definition
Der Integritätszuschlag bezeichnet den Betrag, um den die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs übersteigen dürfen – maximal 30 % des Wiederbeschaffungswerts (130%-Regel).
Erklärung
Der Integritätszuschlag ist das finanzielle Äquivalent des Integritätsinteresses des Geschädigten. Er ergibt sich aus der vom BGH entwickelten 130%-Regel (Grundsatzurteil BGH VI ZR 314/90). Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, liegt eigentlich ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Der Integritätszuschlag erlaubt es dem Geschädigten dennoch, die Reparatur durchführen zu lassen, solange die Kosten die Opfergrenze von 130 % des Wiederbeschaffungswerts nicht überschreiten. Voraussetzung ist eine fachgerechte, vollständige Reparatur gemäß Gutachten und eine mindestens sechsmonatige Weiternutzung des Fahrzeugs nach dem Unfall. Der Zuschlag schützt das besondere Vertrauensverhältnis des Eigentümers zu seinem Fahrzeug.
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Handlungsempfehlung
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