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SchadensregulierungBegriffserklärung

Integritätszuschlag

Definition

Der Integritätszuschlag bezeichnet den Betrag, um den die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs übersteigen dürfen – maximal 30 % des Wiederbeschaffungswerts (130%-Regel).

Erklärung

Der Integritätszuschlag ist das finanzielle Äquivalent des Integritätsinteresses des Geschädigten. Er ergibt sich aus der vom BGH entwickelten 130%-Regel (Grundsatzurteil BGH VI ZR 314/90). Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, liegt eigentlich ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Der Integritätszuschlag erlaubt es dem Geschädigten dennoch, die Reparatur durchführen zu lassen, solange die Kosten die Opfergrenze von 130 % des Wiederbeschaffungswerts nicht überschreiten. Voraussetzung ist eine fachgerechte, vollständige Reparatur gemäß Gutachten und eine mindestens sechsmonatige Weiternutzung des Fahrzeugs nach dem Unfall. Der Zuschlag schützt das besondere Vertrauensverhältnis des Eigentümers zu seinem Fahrzeug.

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Handlungsempfehlung

Prüfen Sie im Gutachten, ob die Reparaturkosten innerhalb der 130%-Grenze liegen. Wenn ja, können Sie die Reparatur durchführen lassen und den Integritätszuschlag geltend machen. Achten Sie auf eine vollständige, fachgerechte Reparatur und nutzen Sie das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter.

Schlagwörter

begriff-integritaetsinteressebegriff-wiederbeschaffungsaufwandbegriff-totalschadenbegriff-opfergrenze

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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