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VersicherungBegriffserklärung

Kaskoversicherung

Definition

Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur gesetzlich vorgeschriebenen KFZ-Haftpflichtversicherung und deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab.

Erklärung

Man unterscheidet zwischen Teilkasko und Vollkasko. Die Teilkasko deckt Schäden durch Diebstahl, Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Glasbruch, Wildunfälle und Kurzschluss an der Verkabelung. Die Vollkasko umfasst alle Teilkasko-Leistungen und zusätzlich selbstverschuldete Unfallschäden sowie Vandalismus. Bei der Kaskoversicherung wird in der Regel eine Selbstbeteiligung vereinbart (häufig 150 € Teilkasko, 300 € Vollkasko). Die Inanspruchnahme der Vollkasko führt zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse, die Teilkasko hingegen nicht.

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Handlungsempfehlung

Prüfen Sie vor der Schadensmeldung, ob sich die Inanspruchnahme der Kasko wirtschaftlich lohnt – die Rückstufung bei Vollkasko kann über die Jahre teurer werden als der Schaden. Bei einem unverschuldeten Unfall sollten Sie immer über die gegnerische Haftpflicht regulieren. Vergleichen Sie jährlich die Kaskoprämien verschiedener Anbieter.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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