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UNFALLWIKI
SchadensregulierungBegriffserklärung

Konkrete Abrechnung

Definition

Bei der konkreten Abrechnung lässt der Geschädigte sein Fahrzeug tatsächlich reparieren und rechnet die angefallenen Kosten mit der Versicherung ab.

Erklärung

Im Gegensatz zur fiktiven Abrechnung erhält der Geschädigte bei der konkreten Abrechnung die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten inklusive Mehrwertsteuer erstattet. Voraussetzung ist die Vorlage einer Reparaturrechnung. Die konkrete Abrechnung ist in der Regel vorteilhafter, da die Mehrwertsteuer (19%) zusätzlich erstattet wird und die Wertminderung leichter durchsetzbar ist. Die Reparatur muss fachgerecht erfolgen, muss aber nicht zwingend in einer Markenwerkstatt durchgeführt werden.

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Handlungsempfehlung

Lassen Sie sich vor der Reparatur ein Gutachten erstellen, damit die Versicherung die Kosten nicht im Nachhinein kürzt. Bewahren Sie die Reparaturrechnung sorgfältig auf. Bei der konkreten Abrechnung erhalten Sie auch die Mehrwertsteuer – das macht bei größeren Schäden einen erheblichen Unterschied.

Schlagwörter

begriff-fiktive-abrechnung

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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