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SchadensregulierungBegriffserklärung

Kurzgutachten

Definition

Ein Kurzgutachten ist ein vereinfachtes Gutachten, das primär zur Bezifferung von Reparaturkosten bei kleineren Schäden dient, die oberhalb der Bagatellschadensgrenze liegen.

Erklärung

Ein Kurzgutachten ist eine kostengünstige Alternative zum umfassenden Schadengutachten und eignet sich für die Regulierung von kleineren Schäden, die typischerweise über der Bagatellschadensgrenze von ca. 750 Euro liegen. Es enthält in der Regel eine Kalkulation der Reparaturkosten und Fotos zur Beweissicherung, verzichtet aber auf detaillierte Ausführungen zum Wert des Fahrzeugs. Es dient als solide Grundlage für die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung, ohne die Kosten eines vollständigen Gutachtens zu verursachen.

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Handlungsempfehlung

Bei unverschuldeten Schäden, die augenscheinlich über der Bagatellgrenze liegen, aber keinen Totalschaden darstellen, ist ein Kurzgutachten oft der richtige Weg. Sprechen Sie mit einem KFZ-Sachverständigen, um die beste Vorgehensweise abzustimmen.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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