Kurzgutachten
Definition
Ein Kurzgutachten ist ein vereinfachtes Gutachten, das primär zur Bezifferung von Reparaturkosten bei kleineren Schäden dient, die oberhalb der Bagatellschadensgrenze liegen.
Erklärung
Ein Kurzgutachten ist eine kostengünstige Alternative zum umfassenden Schadengutachten und eignet sich für die Regulierung von kleineren Schäden, die typischerweise über der Bagatellschadensgrenze von ca. 750 Euro liegen. Es enthält in der Regel eine Kalkulation der Reparaturkosten und Fotos zur Beweissicherung, verzichtet aber auf detaillierte Ausführungen zum Wert des Fahrzeugs. Es dient als solide Grundlage für die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung, ohne die Kosten eines vollständigen Gutachtens zu verursachen.
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Handlungsempfehlung
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