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Loop-Aufnahme (Dashcam)

Definition

Die Loop-Aufnahme ist eine Aufnahmefunktion bei Dashcams, bei der ältere Aufnahmen automatisch überschrieben werden und nur die letzten Minuten gespeichert bleiben.

Erklärung

Der BGH hat in seinem Grundsatzurteil VI ZR 233/17 entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht verwertbar sind, wenn sie datenschutzkonform erfolgen. Eine permanente Aufzeichnung verstößt gegen die DSGVO und das BDSG. Die Loop-Aufnahme löst dieses Problem: Die Kamera zeichnet in einer Endlosschleife auf und überschreibt ältere Aufnahmen automatisch. Nur bei einem Unfall (erkannt durch den G-Sensor) wird die aktuelle Aufnahme gesichert und nicht überschrieben.

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Handlungsempfehlung

Verwenden Sie ausschließlich Dashcams mit Loop-Funktion und G-Sensor. Stellen Sie die Aufnahmedauer auf maximal 1-3 Minuten ein. So sind Ihre Aufnahmen datenschutzkonform und vor Gericht verwertbar.

Schlagwörter

begriff-dashcam

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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