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UNFALLWIKI
SchadensregulierungBegriffserklärung

Massenkarambolage

Definition

Eine Massenkarambolage ist ein Verkehrsunfall mit einer großen Anzahl beteiligter Fahrzeuge, häufig verursacht durch schlechte Sichtverhältnisse oder Glatteis.

Erklärung

Bei Massenkarambolagen gelten besondere Regeln: Die Haftungsklärung ist komplex, da oft nicht eindeutig feststellbar ist, wer auf wen aufgefahren ist. Versicherungen bilden häufig Regulierungsgemeinschaften und teilen die Schäden nach einem vereinfachten Schlüssel auf. Der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) hat dafür ein Verfahren entwickelt: Jedes Fahrzeug mit Heckschaden gilt als Geschädigter, jedes mit Frontschaden als Verursacher. Bei beidseitigem Schaden wird quotiert. Wichtig: Auch bei Massenkarambolagen haben Sie Anspruch auf einen eigenen Gutachter – lassen Sie sich nicht auf den Versicherungsgutachter verweisen.

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Handlungsempfehlung

Dokumentieren Sie Ihre Position in der Unfallkette genau (Fotos, Zeugen). Beauftragen Sie einen eigenen Sachverständigen. Lassen Sie sich nicht von der Versicherung unter Druck setzen, einem pauschalen Regulierungsangebot zuzustimmen. Ein Fachanwalt kann Ihre individuelle Haftungssituation prüfen.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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