Mietwagen
Definition
Der Mietwagen ist ein Ersatzfahrzeug, das der Geschädigte für die Dauer der Reparatur oder Ersatzbeschaffung auf Kosten der gegnerischen Versicherung nutzen kann.
Erklärung
Der Geschädigte hat Anspruch auf einen Mietwagen der gleichen Fahrzeugklasse wie sein beschädigtes Fahrzeug. Die Mietdauer umfasst die Reparaturzeit oder bei Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer (in der Regel 10–14 Tage). Der Geschädigte muss sich einen Eigenersparnis-Abzug von ca. 3–5% anrechnen lassen, da er sein eigenes Fahrzeug in dieser Zeit nicht nutzt. Alternativ kann er statt des Mietwagens eine Nutzungsausfallentschädigung wählen.
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Handlungsempfehlung
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