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UNFALLWIKI
SchadensregulierungBegriffserklärung

Mietwagen

Definition

Der Mietwagen ist ein Ersatzfahrzeug, das der Geschädigte für die Dauer der Reparatur oder Ersatzbeschaffung auf Kosten der gegnerischen Versicherung nutzen kann.

Erklärung

Der Geschädigte hat Anspruch auf einen Mietwagen der gleichen Fahrzeugklasse wie sein beschädigtes Fahrzeug. Die Mietdauer umfasst die Reparaturzeit oder bei Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer (in der Regel 10–14 Tage). Der Geschädigte muss sich einen Eigenersparnis-Abzug von ca. 3–5% anrechnen lassen, da er sein eigenes Fahrzeug in dieser Zeit nicht nutzt. Alternativ kann er statt des Mietwagens eine Nutzungsausfallentschädigung wählen.

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Handlungsempfehlung

Wählen Sie einen Mietwagen der gleichen Klasse – nicht größer. Mieten Sie bei einem seriösen Anbieter zu marktüblichen Preisen. Geben Sie den Mietwagen zeitnah nach Reparatur oder Ersatzbeschaffung zurück. Bewahren Sie den Mietvertrag und alle Rechnungen auf.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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