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UNFALLWIKI
SchadensregulierungBegriffserklärung

Mietwagenkosten

Definition

Mietwagenkosten sind die Kosten für ein Ersatzfahrzeug während der Reparaturdauer oder der Wiederbeschaffungszeit nach einem unverschuldeten Unfall.

Erklärung

Der Geschädigte hat Anspruch auf einen Mietwagen der gleichen Fahrzeugklasse wie sein beschädigtes Fahrzeug, muss aber einen Eigenersparnisabzug von ca. 3–5% akzeptieren (da er sein eigenes Fahrzeug nicht nutzt). Die Erstattungshöhe ist umstritten: Versicherungen orientieren sich oft an der günstigeren Fraunhofer-Tabelle, während Geschädigte die höheren Werte der Schwacke-Liste geltend machen. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich – viele Gerichte bilden einen Mittelwert (sog. Fracke-Methode). Die Mietwagendauer ist auf die notwendige Reparaturzeit bzw. Wiederbeschaffungsdauer begrenzt.

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Handlungsempfehlung

Mieten Sie ein Fahrzeug der gleichen oder einer niedrigeren Klasse. Holen Sie vor der Anmietung ein Vergleichsangebot ein. Dokumentieren Sie die Mietdauer und den Grund (Reparatur oder Wiederbeschaffung). Bei längerer Reparaturdauer prüfen Sie, ob Nutzungsausfallentschädigung günstiger wäre.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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