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RechtBegriffserklärung

Mitverschulden

Definition

Mitverschulden bezeichnet das eigene Verschulden des Geschädigten an der Entstehung des Schadens, was zu einer Kürzung seiner Ansprüche führen kann.

Erklärung

Wenn Ihnen nach einem Verkehrsunfall ein Mitverschulden angelastet wird, bedeutet das, dass Sie nach Ansicht der Versicherung oder eines Gerichts einen Teil der Schuld am Unfall tragen. Dies ist in § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Die Höhe Ihres Schadensersatzes wird dann um den Prozentsatz Ihres Mitverschuldens gekürzt. Ein typisches Beispiel ist das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes.

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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