Mitverschulden
Definition
Mitverschulden bezeichnet das eigene Verschulden des Geschädigten an der Entstehung des Schadens, was zu einer Kürzung seiner Ansprüche führen kann.
Erklärung
Wenn Ihnen nach einem Verkehrsunfall ein Mitverschulden angelastet wird, bedeutet das, dass Sie nach Ansicht der Versicherung oder eines Gerichts einen Teil der Schuld am Unfall tragen. Dies ist in § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Die Höhe Ihres Schadensersatzes wird dann um den Prozentsatz Ihres Mitverschuldens gekürzt. Ein typisches Beispiel ist das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes.
Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.
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