Nachhaftung
Definition
Die Nachhaftung bedeutet, dass der Versicherungsschutz der alten Kfz-Versicherung auch nach Vertragsende für einen bestimmten Zeitraum weiterbesteht.
Erklärung
Die Nachhaftung schützt den Versicherungsnehmer in der Übergangszeit zwischen zwei Versicherungsverträgen. Nach § 117 VVG besteht die Nachhaftung für 1 Monat nach Beendigung des Versicherungsvertrags. Das bedeutet: Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung zum 31.12. kündigen und der neue Vertrag erst am 01.02. beginnt, sind Sie im Januar noch über die alte Versicherung geschützt. Wichtig: Die Nachhaftung gilt nur für die Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung), nicht für die Kaskoversicherung. Bei Fahrzeugwechsel endet die Nachhaftung mit der Abmeldung des alten Fahrzeugs.
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