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VersicherungBegriffserklärung

Nachhaftung

Definition

Die Nachhaftung bedeutet, dass der Versicherungsschutz der alten Kfz-Versicherung auch nach Vertragsende für einen bestimmten Zeitraum weiterbesteht.

Erklärung

Die Nachhaftung schützt den Versicherungsnehmer in der Übergangszeit zwischen zwei Versicherungsverträgen. Nach § 117 VVG besteht die Nachhaftung für 1 Monat nach Beendigung des Versicherungsvertrags. Das bedeutet: Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung zum 31.12. kündigen und der neue Vertrag erst am 01.02. beginnt, sind Sie im Januar noch über die alte Versicherung geschützt. Wichtig: Die Nachhaftung gilt nur für die Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung), nicht für die Kaskoversicherung. Bei Fahrzeugwechsel endet die Nachhaftung mit der Abmeldung des alten Fahrzeugs.

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Handlungsempfehlung

Stellen Sie sicher, dass zwischen alter und neuer Versicherung keine Lücke entsteht. Die Nachhaftung schützt Sie nur bei der Haftpflicht, nicht bei der Kasko. Bei Fahrzeugwechsel: Melden Sie das neue Fahrzeug rechtzeitig bei der neuen Versicherung an.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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