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SchadensregulierungBegriffserklärung

Nachregulierung

Definition

Eine Nachregulierung ist die nachträgliche Anpassung einer bereits erfolgten Schadensregulierung, bei der die Versicherung eine zusätzliche Zahlung leisten muss – etwa weil sich die Abrechnungsart geändert hat oder bisher nicht geltend gemachte Schadenspositionen hinzukommen.

Erklärung

Nachregulierungen kommen in der Praxis häufig vor, zum Beispiel wenn ein Geschädigter zunächst fiktiv abrechnet und später feststellt, dass die Totalschadenabrechnung günstiger wäre. Auch versteckte Schäden, die erst bei der Reparatur entdeckt werden, oder nachträglich festgestellte Wertminderungen können eine Nachregulierung begründen. Versicherungen verweigern Nachregulierungen häufig mit dem Argument, der Geschädigte habe sich bereits für eine Abrechnungsart entschieden. Diese Argumentation ist nach der BGH-Rechtsprechung zur Dispositionsfreiheit jedoch nicht haltbar.

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Handlungsempfehlung

Wenn Sie feststellen, dass Ihnen mehr Schadensersatz zusteht als bisher reguliert wurde, fordern Sie die Versicherung schriftlich zur Nachregulierung auf. Setzen Sie eine Frist von zwei bis drei Wochen. Reagiert die Versicherung nicht oder lehnt ab, schalten Sie einen Rechtsanwalt ein. Die Anwaltskosten sind erstattungsfähiger Schaden.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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