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RechtBegriffserklärung

Naturalrestitution

Definition

Naturalrestitution (Wiederherstellung in Natur) ist der schadensrechtliche Grundsatz, dass der Schädiger den Zustand wiederherzustellen hat, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde (§ 249 Abs. 1 BGB).

Erklärung

Die Naturalrestitution ist das Grundprinzip des deutschen Schadensersatzrechts nach § 249 Abs. 1 BGB. Im KFZ-Bereich bedeutet dies: Der Schädiger muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug des Geschädigten wieder in den Zustand versetzt wird, in dem es sich vor dem Unfall befand. In der Praxis wird die Naturalrestitution meist durch Geldzahlung ersetzt (§ 249 Abs. 2 BGB): Der Geschädigte erhält den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag. Daraus ergibt sich die Dispositionsfreiheit des Geschädigten – er kann frei entscheiden, ob er reparieren lässt, fiktiv abrechnet oder ein Ersatzfahrzeug beschafft. Die Naturalrestitution bildet die Grundlage für alle Abrechnungsarten im KFZ-Schadensrecht.

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Handlungsempfehlung

Merken Sie sich: § 249 BGB ist Ihr wichtigstes Werkzeug. Er gibt Ihnen das Recht auf vollständige Wiederherstellung – nicht nur auf das, was die Versicherung für angemessen hält.

Schlagwörter

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