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VersicherungBegriffserklärung

Neupreisregelung

Definition

Die Neupreisregelung (auch Neuwertentschädigung) in der Kaskoversicherung ermöglicht bei einem Totalschaden eines neuwertigen Fahrzeugs die Abrechnung auf Basis des Neupreises statt des Wiederbeschaffungswertes.

Erklärung

Die Neupreisregelung ist eine Klausel in vielen Vollkaskoversicherungen. Sie schützt den Besitzer eines Neuwagens vor dem hohen Wertverlust in der ersten Zeit. Üblicherweise greift sie, wenn das Fahrzeug bei einem Totalschaden nicht älter als eine bestimmte Frist (z.B. 6 bis 24 Monate) ist und eine geringe Laufleistung aufweist. Statt des geringeren Wiederbeschaffungswertes erstattet die Versicherung den vollen Kaufpreis, sofern sich der Versicherte wieder ein Neufahrzeug kauft.

Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.

Handlungsempfehlung

Prüfen Sie beim Abschluss einer Kaskoversicherung die Bedingungen der Neupreisregelung genau, insbesondere die geltenden Fristen und Kilometergrenzen. Im Schadensfall sollten Sie umgehend Ihre Ansprüche bei der Versicherung anmelden.

Schlagwörter

begriff-totalschadenbegriff-wiederbeschaffungswert

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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