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VersicherungBegriffserklärung

Obliegenheiten

Definition

Obliegenheiten sind vertragliche Pflichten des Versicherungsnehmers, deren Verletzung den Versicherungsschutz gefährden oder zum Leistungsverlust führen kann.

Erklärung

Die wichtigsten Obliegenheiten in der Kfz-Versicherung sind: Vor dem Versicherungsfall: Wahrheitsgemäße Angaben bei Vertragsschluss (Vorschäden, Fahrer, Stellplatz), Einhaltung der vereinbarten Nutzungsart. Nach dem Versicherungsfall: Unverzügliche Schadensmeldung (innerhalb 1 Woche), Mitwirkung bei der Schadensaufklärung, Schadensminderungspflicht (z.B. Unfallstelle absichern), keine eigenmächtige Anerkennung von Ansprüchen. Bei Verletzung einer Obliegenheit kann die Versicherung die Leistung kürzen (bei grober Fahrlässigkeit) oder komplett verweigern (bei Vorsatz oder arglistiger Täuschung).

Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.

Handlungsempfehlung

Melden Sie jeden Unfall sofort Ihrer Versicherung – auch wenn Sie schuld sind. Machen Sie wahrheitsgemäße Angaben und kooperieren Sie bei der Schadensaufklärung. Verschweigen Sie keine Vorschäden. Verstöße können teuer werden.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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