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VersicherungBegriffserklärung

Obliegenheitsverletzung

Definition

Eine Obliegenheitsverletzung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer vertragliche Pflichten gegenüber seiner Versicherung verletzt.

Erklärung

Obliegenheiten sind Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers. Typische Obliegenheitsverletzungen im KFZ-Bereich sind: verspätete Schadensmeldung, Fahrerflucht, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unwahre Angaben zum Unfallhergang und Manipulation des Schadens. Die Folgen reichen von einer Leistungskürzung (proportional zum Verschulden) bis zur vollständigen Leistungsfreiheit der Versicherung. Bei Vorsatz ist die Versicherung komplett leistungsfrei, bei grober Fahrlässigkeit kann sie die Leistung anteilig kürzen.

Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.

Handlungsempfehlung

Halten Sie alle vertraglichen Pflichten ein: Melden Sie Schäden rechtzeitig, machen Sie wahrheitsgemäße Angaben und entfernen Sie sich nie vom Unfallort. Bei einer behaupteten Obliegenheitsverletzung lassen Sie sich anwaltlich beraten – die Versicherung muss die Verletzung beweisen.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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