Oldtimergutachten
Definition
Ein Oldtimergutachten ist die spezielle Bewertung eines historischen Fahrzeugs zur Ermittlung des Marktwerts, des Zustands und zur Erlangung eines H-Kennzeichens.
Erklärung
Für die Zulassung eines Fahrzeugs als Oldtimer (älter als 30 Jahre) und die Zuteilung des begehrten H-Kennzeichens ist ein Oldtimergutachten nach § 23 StVZO zwingend erforderlich. Der Gutachter bewertet den Originalzustand, die Fahrzeughistorie und den Pflegezustand. Das Gutachten ist zudem Grundlage für die Versicherungseinstufung, da der Marktwert eines Oldtimers oft weit über dem reinen Gebrauchswert liegt. Regelmäßige Wert-Updates sind empfehlenswert.
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