Ein Service von unfallgiganten.de

UNFALLWIKI
MPU & FahreignungBegriffserklärung

Promillegrenze

Definition

Die Promillegrenze bezeichnet den gesetzlich festgelegten Höchstwert der Blutalkoholkonzentration (BAK), ab dem das Führen eines Kraftfahrzeugs als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gilt.

Erklärung

In Deutschland gelten folgende Promillegrenzen: 0,0 Promille für Fahranfänger (Probezeit und unter 21 Jahre), 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeitsgrenze (§ 24a StVG, Bußgeld ab 500 €), 1,1 Promille als absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat nach § 316 StGB), 1,6 Promille als MPU-Grenze (ab diesem Wert wird die MPU automatisch angeordnet). Auch unter 0,5 Promille kann eine Strafe drohen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen (relative Fahruntüchtigkeit ab ca. 0,3 Promille).

Handlungsempfehlung

Fahren Sie nie unter Alkoholeinfluss. Bereits ab 0,3 Promille können Sie sich strafbar machen, wenn Sie Ausfallerscheinungen zeigen. Nutzen Sie Alternativen: Taxi, ÖPNV, Mitfahrgelegenheit oder einen nüchternen Fahrer.

Schlagwörter

begriff-mpubegriff-abstinenznachweis

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

Unfall gehabt?

Wir helfen Ihnen – schnell und digital.

Unfallgiganten verbindet Sie mit einem unabhängigen KFZ-Gutachter, Fachanwalt und einer Unfallwerkstatt – alle vernetzt in einem Dashboard. Bei Haftpflichtschaden: 0 € für Sie.

Bei Haftpflichtschaden: 0 €
Unabhängige Gutachter
Bundesweit verfügbar
Jetzt Geld sichern
Wischen zum Schließen