Quotenvorrecht
Definition
Das Quotenvorrecht ermöglicht es dem Geschädigten bei Teilschuld, seine Ansprüche vorrangig aus der Haftpflichtentschädigung zu befriedigen, bevor die Kaskoversicherung ihren Anteil erhält.
Erklärung
Wenn der Geschädigte eine Mitschuld am Unfall trägt (z.B. 50:50), erhält er von der gegnerischen Versicherung nur einen Teil seines Schadens ersetzt. Den Rest kann er über seine Kaskoversicherung geltend machen. Das Quotenvorrecht besagt, dass der Geschädigte die Haftpflichtentschädigung zuerst für seine nicht kaskoversicherten Schäden (Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachterkosten) verwenden darf. So erhält er insgesamt mehr als bei einer einfachen Quotierung.
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Handlungsempfehlung
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