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RechtBegriffserklärung

Rechtsanwaltskosten

Definition

Rechtsanwaltskosten sind die Kosten für die anwaltliche Vertretung bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall.

Erklärung

Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten übernehmen. Dies hat der BGH bestätigt: Der Geschädigte darf sich anwaltlich vertreten lassen, und die Kosten gehören zum erstattungsfähigen Schaden. Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese die Kosten auch bei unklarer Haftungslage oder im Klageverfahren. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt die typischen Kürzungsversuche der Versicherungen.

Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.

Handlungsempfehlung

Beauftragen Sie bei unverschuldeten Unfällen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht – die Kosten zahlt die gegnerische Versicherung. Prüfen Sie, ob Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben. Der Anwalt kann in der Regel 10–30% mehr an Schadensersatz durchsetzen als Sie allein.

Ihr nächster Schritt

Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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