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UNFALLWIKI
SchadensregulierungBegriffserklärung

Referenzwerkstatt

Definition

Eine Referenzwerkstatt ist eine von der Versicherung benannte freie Fachwerkstatt, auf deren günstigere Stundenverrechnungssätze der Geschädigte bei fiktiver Abrechnung verwiesen werden soll.

Erklärung

Im Rahmen des Werkstattverweises benennen Versicherungen häufig eine oder mehrere Referenzwerkstätten, die günstigere Stundenverrechnungssätze als Markenwerkstätten anbieten. Nach der BGH-Rechtsprechung (VW-Urteil VI ZR 53/09, BMW-Urteil VI ZR 91/09) muss die Versicherung konkret nachweisen, dass die Referenzwerkstatt: (1) mühelos und ohne Weiteres zugänglich ist, (2) vom Qualitätsstandard her der Markenwerkstatt entspricht, und (3) konkret benannt wird (kein pauschaler Verweis). Ein Verweis auf Sonderpreise, die nur für Versicherungskunden gelten, ist unzulässig – es müssen die regulären Preise für Jedermann gelten.

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Handlungsempfehlung

Prüfen Sie bei einem Werkstattverweis genau: Ist die Referenzwerkstatt konkret benannt? Ist sie für Sie zumutbar erreichbar? Bietet sie nachweislich gleichwertige Qualität? Gelten die genannten Preise für alle Kunden? Bei Zweifeln lassen Sie den Verweis anwaltlich prüfen.

Schlagwörter

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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