Referenzwerkstatt
Definition
Eine Referenzwerkstatt ist eine von der Versicherung benannte freie Fachwerkstatt, auf deren günstigere Stundenverrechnungssätze der Geschädigte bei fiktiver Abrechnung verwiesen werden soll.
Erklärung
Im Rahmen des Werkstattverweises benennen Versicherungen häufig eine oder mehrere Referenzwerkstätten, die günstigere Stundenverrechnungssätze als Markenwerkstätten anbieten. Nach der BGH-Rechtsprechung (VW-Urteil VI ZR 53/09, BMW-Urteil VI ZR 91/09) muss die Versicherung konkret nachweisen, dass die Referenzwerkstatt: (1) mühelos und ohne Weiteres zugänglich ist, (2) vom Qualitätsstandard her der Markenwerkstatt entspricht, und (3) konkret benannt wird (kein pauschaler Verweis). Ein Verweis auf Sonderpreise, die nur für Versicherungskunden gelten, ist unzulässig – es müssen die regulären Preise für Jedermann gelten.
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