Regress
Definition
Regress ist der Rückgriff eines Versicherers auf den Versicherungsnehmer, um sich bereits geleistete Zahlungen ganz oder teilweise erstatten zu lassen.
Erklärung
Die Haftpflichtversicherung zahlt zunächst den Schaden des Geschädigten, kann aber unter bestimmten Umständen den eigenen Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Typische Regressgründe sind: Fahrerflucht, Alkohol am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis, grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliche Herbeiführung des Unfalls. Der Regress ist auf maximal 5.000 € bei grober Fahrlässigkeit begrenzt (je nach Vertrag). Bei Vorsatz oder Fahrerflucht kann der Regress unbegrenzt sein.
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