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SchadensregulierungBegriffserklärung

Reparaturkosten

Definition

Reparaturkosten sind die Gesamtkosten für die fachgerechte Instandsetzung eines unfallbeschädigten Fahrzeugs.

Erklärung

Die Reparaturkosten setzen sich zusammen aus Lohnkosten (Stundenverrechnungssätze × Arbeitszeit), Ersatzteilkosten (inkl. UPE-Aufschläge), Lackierkosten, Verbringungskosten und ggf. Kleinmaterial. Sie werden vom KFZ-Gutachter im Gutachten kalkuliert und bilden die Grundlage für die Schadensregulierung. Bei der fiktiven Abrechnung werden die Netto-Reparaturkosten (ohne MwSt.) erstattet.

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Handlungsempfehlung

Vergleichen Sie die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten mit dem Angebot der Versicherung. Akzeptieren Sie keine pauschalen Kürzungen. Lassen Sie die Reparatur in einer qualifizierten Werkstatt durchführen und bewahren Sie alle Rechnungen auf.

Schlagwörter

begriff-upe-aufschlaegebegriff-fiktive-abrechnung

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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