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UNFALLWIKI
SchadensregulierungBegriffserklärung

Restwert

Definition

Der Restwert ist der Wert, den ein beschädigtes Fahrzeug im unrepariertem Zustand auf dem Markt noch erzielen kann.

Erklärung

Bei einem Totalschaden wird der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, um den Erstattungsbetrag zu ermitteln. Der KFZ-Gutachter ermittelt den Restwert durch Anfragen bei regionalen Restwertaufkäufern oder über Restwertbörsen. Versicherungen nutzen häufig überregionale Restwertbörsen, um höhere Restwerte zu erzielen und damit die Erstattung zu drücken. Nach der Rechtsprechung des BGH muss der Geschädigte jedoch nur den regionalen Restwert akzeptieren, den der Gutachter ermittelt hat.

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Handlungsempfehlung

Verkaufen Sie Ihr Unfallfahrzeug nicht vorschnell an den erstbesten Aufkäufer. Orientieren Sie sich am Restwert, den Ihr Gutachter ermittelt hat. Lehnen Sie höhere Restwertangebote der Versicherung ab, wenn diese von überregionalen Börsen stammen – Sie sind nicht verpflichtet, diese zu akzeptieren.

Schlagwörter

begriff-totalschadenbegriff-wiederbeschaffungswert

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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