Restwertanrechnung
Definition
Die Restwertanrechnung bezeichnet die Verrechnung des Restwerts eines beschädigten Fahrzeugs mit dem Wiederbeschaffungswert bei der Totalschadenabrechnung. Der Geschädigte erhält den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts als Entschädigung.
Erklärung
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden berechnet sich der Anspruch des Geschädigten nach der Formel: Wiederbeschaffungswert minus Restwert gleich Wiederbeschaffungsaufwand. Der Restwert wird vom unabhängigen Sachverständigen auf Basis des regionalen Marktes ermittelt – in der Regel durch Einholung von mindestens drei Angeboten. Der BGH hat mit Urteil vom 13.01.2009 (VI ZR 205/08) klargestellt, dass der Geschädigte sein Fahrzeug zum Gutachten-Restwert verkaufen darf und sich nicht auf höhere Angebote von Internet-Restwertbörsen verweisen lassen muss. Die Versicherung versucht häufig, den Restwert durch eigene Angebote aus spezialisierten Aufkäufer-Netzwerken künstlich zu erhöhen, um die Entschädigungssumme zu drücken.
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