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SchadensregulierungBegriffserklärung

Restwertanrechnung

Definition

Die Restwertanrechnung bezeichnet die Verrechnung des Restwerts eines beschädigten Fahrzeugs mit dem Wiederbeschaffungswert bei der Totalschadenabrechnung. Der Geschädigte erhält den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts als Entschädigung.

Erklärung

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden berechnet sich der Anspruch des Geschädigten nach der Formel: Wiederbeschaffungswert minus Restwert gleich Wiederbeschaffungsaufwand. Der Restwert wird vom unabhängigen Sachverständigen auf Basis des regionalen Marktes ermittelt – in der Regel durch Einholung von mindestens drei Angeboten. Der BGH hat mit Urteil vom 13.01.2009 (VI ZR 205/08) klargestellt, dass der Geschädigte sein Fahrzeug zum Gutachten-Restwert verkaufen darf und sich nicht auf höhere Angebote von Internet-Restwertbörsen verweisen lassen muss. Die Versicherung versucht häufig, den Restwert durch eigene Angebote aus spezialisierten Aufkäufer-Netzwerken künstlich zu erhöhen, um die Entschädigungssumme zu drücken.

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Handlungsempfehlung

Verkaufen Sie Ihr Unfallfahrzeug nicht unter dem im Gutachten genannten Restwert. Sie dürfen sofort nach Mitteilung des Restwerts durch den Gutachter verkaufen (BGH VI ZR 673/15) und müssen nicht auf Gegenangebote der Versicherung warten. Bewahren Sie den Kaufvertrag als Nachweis auf.

Schlagwörter

begriff-wiederbeschaffungswertbegriff-totalschaden

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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