Sachverständigenhonorar
Definition
Das Sachverständigenhonorar ist die Vergütung für die Erstellung eines KFZ-Schadensgutachtens durch einen unabhängigen Sachverständigen.
Erklärung
Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Schadenshöhe und wird häufig nach dem BVSK-Honorartableau berechnet. Dieses Tableau gibt Honorarkorridore vor, die von der Mehrheit der Sachverständigen eingehalten werden. Zusätzlich zum Grundhonorar fallen Nebenkosten an: Fahrtkosten, Fotokosten, Schreibkosten, Porto und ggf. Restwertermittlung. Bei einem Haftpflichtschaden sind die Sachverständigenkosten vollständig von der gegnerischen Versicherung zu erstatten – der BGH hat dies in mehreren Urteilen bestätigt (sog. Sachverständigenrisiko).
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