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UNFALLWIKI
RechtBegriffserklärung

Sachverständigenrisiko

Definition

Das Sachverständigenrisiko besagt, dass die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten auch dann tragen muss, wenn sie das Honorar für überhöht hält.

Erklärung

Nach der Rechtsprechung des BGH trägt die Versicherung das Risiko einer möglicherweise überhöhten Gutachterrechnung, solange der Geschädigte die Überhöhung nicht erkennen konnte. Der Geschädigte darf auf die Richtigkeit der Rechnung seines Gutachters vertrauen. Die Versicherung kann die Kosten nur dann kürzen, wenn die Überhöhung für den Laien offensichtlich erkennbar war – was in der Praxis selten der Fall ist.

Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.

Handlungsempfehlung

Lassen Sie sich von Kürzungen der Gutachterkosten durch die Versicherung nicht verunsichern. Leiten Sie Kürzungsschreiben an Ihren Gutachter oder Anwalt weiter. Das Sachverständigenrisiko schützt Sie als Geschädigten.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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