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VersicherungBegriffserklärung

Sachverständigenverfahren

Definition

Das Sachverständigenverfahren (SVV) ist ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren nach § 84 VVG, bei dem unabhängige Sachverständige über die Schadenhöhe bei Kaskoschäden entscheiden.

Erklärung

Wenn sich Versicherungsnehmer und Kaskoversicherung nicht über die Höhe eines Schadens einigen können, bietet das SVV einen schnellen und kostengünstigen Weg zur Klärung. Jede Seite benennt einen Sachverständigen als Ausschussmitglied. Können sich diese nicht einigen, entscheidet ein Obmann als neutrale dritte Instanz. Das Ergebnis ist für beide Seiten bindend. Das Verfahren ist in den AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) der meisten Versicherer verankert.

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Handlungsempfehlung

Wenn Ihre Kaskoversicherung Reparaturkosten kürzt oder den Wiederbeschaffungswert zu niedrig ansetzt, beauftragen Sie einen unabhängigen KFZ-Gutachter mit der Eröffnung eines Sachverständigenverfahrens. Das Verfahren ist oft günstiger und schneller als eine Klage.

Schlagwörter

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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