Schadensminderungspflicht
Definition
Die Schadensminderungspflicht verpflichtet den Geschädigten, den Schaden so gering wie möglich zu halten und keine unnötigen Kosten zu verursachen.
Erklärung
Nach § 254 BGB muss der Geschädigte zumutbare Maßnahmen ergreifen, um den Schaden nicht unnötig zu vergrößern. Das bedeutet zum Beispiel: kein überteuerer Mietwagen, keine unnötig lange Reparaturdauer, keine Weiterfahrt mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug. Die Schadensminderungspflicht hat jedoch Grenzen: Der Geschädigte muss sich nicht auf die billigste Lösung einlassen und darf sein Fahrzeug in einer Markenwerkstatt reparieren lassen.
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Handlungsempfehlung
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