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SchadensregulierungBegriffserklärung

Schadensüberlappung

Definition

Eine Schadensüberlappung liegt vor, wenn ein neuer Unfallschaden denselben Fahrzeugbereich betrifft, der bereits durch einen früheren Schaden beschädigt war.

Erklärung

Die Schadensüberlappung (auch: überlagernder Vorschaden, deckungsgleicher Vorschaden) ist eine der schwierigsten Konstellationen im Verkehrsunfallrecht. Sie stellt besondere Anforderungen an die Darlegungslast des Geschädigten und die Arbeit des KFZ-Sachverständigen.

Typische Beispiele:

- Heckauffahrunfall auf ein Fahrzeug mit repariertem Heckschaden

- Seitenschaden an einer Tür mit Vorschaden aus einem Parkrempler

- Frontschaden an einem Fahrzeug mit unrepariertem Steinschlag

Auswirkungen auf die Schadensregulierung:

Bei einem reparierten Vorschaden im selben Bereich muss der Geschädigte die fachgerechte Reparatur nachweisen. Die Anforderungen hängen davon ab, ob der Vorschaden in der eigenen oder der Vorbesitzzeit entstanden ist (BGH VI ZR 377/18).

Bei einem unreparierten Altschaden im selben Bereich werden die Reparaturkosten für den Altschaden nicht erstattet. Der Sachverständige muss eine differenzierte Kalkulation erstellen.

Abgrenzungsmethoden des Sachverständigen:

- Lackschichtdickenmessung

- Schadenskompatibilitätsprüfung

- Korrosionsanalyse

- Vergleich mit Unfallhergang

Seit BGH VI ZR 122/23 (2024) darf eine Klage bei Schadensüberlappung nicht mehr pauschal abgewiesen werden. Das Gericht muss eine Mindestschadensschätzung nach § 287 ZPO vornehmen.

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Handlungsempfehlung

Bei einer Schadensüberlappung ist die sofortige Beauftragung eines unabhängigen KFZ-Gutachters besonders wichtig. Legen Sie dem Gutachter alle Unterlagen zu früheren Schäden vor. Akzeptieren Sie keine pauschale Ablehnung der Versicherung – seit 2024 haben Sie deutlich bessere Chancen auf eine faire Regulierung.

Schlagwörter

begriff-vorschadenbegriff-altschadenbegriff-darlegungslastbegriff-schadenskompatibilitaet

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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