Schadensüberlappung
Definition
Eine Schadensüberlappung liegt vor, wenn ein neuer Unfallschaden denselben Fahrzeugbereich betrifft, der bereits durch einen früheren Schaden beschädigt war.
Erklärung
Die Schadensüberlappung (auch: überlagernder Vorschaden, deckungsgleicher Vorschaden) ist eine der schwierigsten Konstellationen im Verkehrsunfallrecht. Sie stellt besondere Anforderungen an die Darlegungslast des Geschädigten und die Arbeit des KFZ-Sachverständigen.
Typische Beispiele:
- Heckauffahrunfall auf ein Fahrzeug mit repariertem Heckschaden
- Seitenschaden an einer Tür mit Vorschaden aus einem Parkrempler
- Frontschaden an einem Fahrzeug mit unrepariertem Steinschlag
Auswirkungen auf die Schadensregulierung:
Bei einem reparierten Vorschaden im selben Bereich muss der Geschädigte die fachgerechte Reparatur nachweisen. Die Anforderungen hängen davon ab, ob der Vorschaden in der eigenen oder der Vorbesitzzeit entstanden ist (BGH VI ZR 377/18).
Bei einem unreparierten Altschaden im selben Bereich werden die Reparaturkosten für den Altschaden nicht erstattet. Der Sachverständige muss eine differenzierte Kalkulation erstellen.
Abgrenzungsmethoden des Sachverständigen:
- Schadenskompatibilitätsprüfung
- Korrosionsanalyse
- Vergleich mit Unfallhergang
Seit BGH VI ZR 122/23 (2024) darf eine Klage bei Schadensüberlappung nicht mehr pauschal abgewiesen werden. Das Gericht muss eine Mindestschadensschätzung nach § 287 ZPO vornehmen.
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Handlungsempfehlung
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