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SchadensregulierungBegriffserklärung

Scheckheftpflege

Definition

Scheckheftpflege (auch: scheckheftgepflegt) bedeutet, dass ein Fahrzeug durchgängig gemäß den Herstellervorgaben in einer markengebundenen Fachwerkstatt gewartet und inspiziert wurde.

Erklärung

Die Scheckheftpflege hat im KFZ-Schadensrecht eine zentrale Bedeutung: Wurde ein Fahrzeug bisher stets in einer Markenwerkstatt gewartet und repariert, ist ein Werkstattverweis der Versicherung auf eine günstigere freie Werkstatt in der Regel unzumutbar (BGH, VW-Urteil VI ZR 53/09). Der Geschädigte darf dann bei fiktiver Abrechnung die höheren Stundenverrechnungssätze der Markenwerkstatt zugrunde legen. Auch bei älteren Fahrzeugen (über 3 Jahre) bleibt dieser Anspruch bestehen, wenn die Scheckheftpflege nachgewiesen wird. Eine geringfügige Überschreitung des Inspektionsintervalls (ca. 10% Kulanz) schadet nicht (LG Marburg, 7 O 204/24). Entscheidend ist, dass der Geschädigte konkret darlegt, dass er sein Fahrzeug bisher stets in der Markenwerkstatt hat warten lassen.

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Handlungsempfehlung

Bewahren Sie Ihr Scheckheft sorgfältig auf – es ist Ihr stärkstes Argument gegen den Werkstattverweis. Legen Sie es dem Gutachter und Ihrem Anwalt vor. Auch bei knapp überschrittenem Inspektionsintervall können Sie auf die 10%-Kulanzregelung der Hersteller verweisen.

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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