Scheckheftpflege
Definition
Scheckheftpflege (auch: scheckheftgepflegt) bedeutet, dass ein Fahrzeug durchgängig gemäß den Herstellervorgaben in einer markengebundenen Fachwerkstatt gewartet und inspiziert wurde.
Erklärung
Die Scheckheftpflege hat im KFZ-Schadensrecht eine zentrale Bedeutung: Wurde ein Fahrzeug bisher stets in einer Markenwerkstatt gewartet und repariert, ist ein Werkstattverweis der Versicherung auf eine günstigere freie Werkstatt in der Regel unzumutbar (BGH, VW-Urteil VI ZR 53/09). Der Geschädigte darf dann bei fiktiver Abrechnung die höheren Stundenverrechnungssätze der Markenwerkstatt zugrunde legen. Auch bei älteren Fahrzeugen (über 3 Jahre) bleibt dieser Anspruch bestehen, wenn die Scheckheftpflege nachgewiesen wird. Eine geringfügige Überschreitung des Inspektionsintervalls (ca. 10% Kulanz) schadet nicht (LG Marburg, 7 O 204/24). Entscheidend ist, dass der Geschädigte konkret darlegt, dass er sein Fahrzeug bisher stets in der Markenwerkstatt hat warten lassen.
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