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RechtBegriffserklärung

Schmerzensgeld

Definition

Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für körperliche und seelische Leiden, die durch einen Verkehrsunfall verursacht wurden.

Erklärung

Der Anspruch auf Schmerzensgeld besteht nach § 253 BGB bei Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung, Dauer der Behandlung, bleibenden Schäden und dem Grad des Verschuldens. Schmerzensgeldtabellen (z.B. Hacks/Wellner/Häcker) dienen als Orientierung. Auch psychische Folgen wie Angststörungen oder posttraumatische Belastungsstörungen können Schmerzensgeld begründen.

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Handlungsempfehlung

Dokumentieren Sie alle Verletzungen und Behandlungen lückenlos. Lassen Sie sich ärztlich behandeln und bewahren Sie alle Atteste auf. Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht – Versicherungen bieten oft zu wenig Schmerzensgeld an.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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