Schmerzensgeld
Definition
Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für körperliche und seelische Leiden, die durch einen Verkehrsunfall verursacht wurden.
Erklärung
Der Anspruch auf Schmerzensgeld besteht nach § 253 BGB bei Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung, Dauer der Behandlung, bleibenden Schäden und dem Grad des Verschuldens. Schmerzensgeldtabellen (z.B. Hacks/Wellner/Häcker) dienen als Orientierung. Auch psychische Folgen wie Angststörungen oder posttraumatische Belastungsstörungen können Schmerzensgeld begründen.
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