Selbstbeteiligung
Definition
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen muss, bevor die Versicherung den Rest übernimmt.
Erklärung
Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Versicherungsbeitrag, erhöht aber das finanzielle Risiko im Schadensfall. Übliche Selbstbeteiligungen sind 150 € bei Teilkasko und 300 € bei Vollkasko. Bei der KFZ-Haftpflicht gibt es in der Regel keine Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung wird pro Schadensfall fällig, nicht pro Jahr. Bei einem unverschuldeten Unfall, der über die gegnerische Haftpflicht reguliert wird, fällt keine Selbstbeteiligung an.
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Handlungsempfehlung
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