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VersicherungBegriffserklärung

Selbstbeteiligung

Definition

Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen muss, bevor die Versicherung den Rest übernimmt.

Erklärung

Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Versicherungsbeitrag, erhöht aber das finanzielle Risiko im Schadensfall. Übliche Selbstbeteiligungen sind 150 € bei Teilkasko und 300 € bei Vollkasko. Bei der KFZ-Haftpflicht gibt es in der Regel keine Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung wird pro Schadensfall fällig, nicht pro Jahr. Bei einem unverschuldeten Unfall, der über die gegnerische Haftpflicht reguliert wird, fällt keine Selbstbeteiligung an.

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Handlungsempfehlung

Wählen Sie eine Selbstbeteiligung, die Sie im Schadensfall problemlos aufbringen können. Eine Erhöhung von 150 € auf 300 € bei Teilkasko spart oft 30–50 € Jahresbeitrag. Bei Glasschäden bieten manche Versicherer eine reduzierte oder keine Selbstbeteiligung an.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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