Sonderkündigungsrecht
Definition
Das Sonderkündigungsrecht erlaubt die außerordentliche Kündigung des Kfz-Versicherungsvertrags außerhalb der regulären Kündigungsfrist.
Erklärung
Ein Sonderkündigungsrecht besteht in folgenden Fällen: Nach einem Schadensfall – sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer können innerhalb von 1 Monat nach Abschluss der Regulierung kündigen. Bei Beitragserhöhung – wenn die Versicherung den Beitrag erhöht, ohne dass sich der Leistungsumfang verbessert, haben Sie 1 Monat Kündigungsrecht ab Zugang der Mitteilung. Bei Fahrzeugwechsel – der alte Vertrag endet automatisch mit der Abmeldung. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Tipp: Nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht nach einem Schadensfall, wenn Ihre Versicherung schlecht reguliert hat.
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Handlungsempfehlung
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