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MPU & FahreignungBegriffserklärung

Sperrfrist (Fahrerlaubnis)

Definition

Die Sperrfrist ist der vom Gericht festgelegte Zeitraum, in dem keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf, nachdem die bestehende Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Erklärung

Die Sperrfrist wird vom Gericht im Strafurteil oder Strafbefehl festgelegt und beträgt in der Regel 6 Monate bis 5 Jahre (§ 69a StGB). In besonders schweren Fällen kann die Sperre auch lebenslang verhängt werden. Während der Sperrfrist darf keine neue Fahrerlaubnis beantragt werden. Die Sperrfrist kann auf Antrag nach Ablauf von 3 Monaten (bei Sperrfristen bis 1 Jahr) oder nach Ablauf der Hälfte (bei längeren Sperrfristen) verkürzt werden, wenn der Betroffene nachweist, dass die Gründe für die Sperre weggefallen sind.

Handlungsempfehlung

Nutzen Sie die Sperrfrist sinnvoll: Beginnen Sie sofort mit dem Abstinenznachweis und der MPU-Vorbereitung. Beantragen Sie gegebenenfalls eine Verkürzung der Sperrfrist beim zuständigen Gericht.

Schlagwörter

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