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UNFALLWIKI
SchadensregulierungBegriffserklärung

Technische Wertminderung

Definition

Die technische Wertminderung liegt vor, wenn ein Fahrzeug nach einer Reparatur nicht mehr den technischen Zustand erreicht, den es vor dem Unfall hatte.

Erklärung

Im Gegensatz zur merkantilen Wertminderung, die den wirtschaftlichen Wertverlust durch die Unfallhistorie beschreibt, bezieht sich die technische Wertminderung auf verbleibende technische Mängel nach der Reparatur. Typische Beispiele sind sichtbare Farbunterschiede bei der Nachlackierung, erhöhte Korrosionsanfälligkeit oder geringfügige Spaltmaßabweichungen. Dank moderner Reparaturtechnik tritt die technische Wertminderung heute selten auf. Wenn sie vorliegt, wird sie als Teil der Reparaturkosten erstattet, nicht als eigenständiger Schadensersatzanspruch.

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Handlungsempfehlung

Lassen Sie nach der Reparatur prüfen, ob technische Mängel verblieben sind. Sichtbare Farbunterschiede, ungleichmäßige Spaltmaße oder Geräusche können auf eine technische Wertminderung hindeuten. Melden Sie solche Mängel sofort dem Sachverständigen.

Schlagwörter

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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