Teilkaskoversicherung
Definition
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die durch äußere Einflüsse wie Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glasbruch oder Wildunfälle entstehen.
Erklärung
Im Gegensatz zur Vollkasko deckt die Teilkasko keine selbstverschuldeten Unfallschäden und keinen Vandalismus. Dafür ist sie deutlich günstiger und es erfolgt keine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse bei Inanspruchnahme. Typische Teilkasko-Schäden sind: Steinschlag in der Windschutzscheibe, Hagelschäden, Marderverbiss an Kabeln, Wildunfälle und Diebstahl des Fahrzeugs oder einzelner Teile. Die Selbstbeteiligung liegt üblicherweise bei 150 €.
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Handlungsempfehlung
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