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MPU & FahreignungBegriffserklärung

THC-Grenzwert

Definition

Der THC-Grenzwert ist der gesetzlich festgelegte Höchstwert von Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum, ab dem das Führen eines Kraftfahrzeugs als Ordnungswidrigkeit gilt.

Erklärung

Seit dem 22. August 2024 gilt in Deutschland ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum (vorher 1,0 ng/ml). Dieser Wert wurde von einer Expertenkommission festgelegt und entspricht in etwa der Beeinträchtigung durch 0,2 Promille Alkohol. Für Fahranfänger (Probezeit oder unter 21 Jahre) gilt weiterhin Nulltoleranz. Bei Mischkonsum von Cannabis und Alkohol ist das Fahren komplett verboten, unabhängig von den Einzelwerten. Die Rechtsgrundlage ist der neue § 24a Abs. 1a StVG in Verbindung mit § 13a FeV.

Handlungsempfehlung

Beachten Sie, dass THC bei regelmäßigem Konsum noch Tage nach dem letzten Konsum im Blut nachweisbar sein kann. Warten Sie mindestens 24 Stunden nach dem Konsum, bevor Sie fahren. Bei regelmäßigem Konsum kann die Wartezeit deutlich länger sein.

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