Tilgungsfrist (Fahreignungsregister)
Definition
Die Tilgungsfrist ist der gesetzlich festgelegte Zeitraum, nach dessen Ablauf Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg gelöscht werden.
Erklärung
Die Tilgungsfristen sind in § 29 StVG geregelt und betragen: 2,5 Jahre für Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt, 5 Jahre für Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten und schwere Ordnungswidrigkeiten, 10 Jahre für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis. Nach Ablauf der Tilgungsfrist und einer zusätzlichen Überliegefrist von 1 Jahr werden die Einträge endgültig gelöscht. Für die MPU-Verjährung ist die 10-jährige Tilgungsfrist relevant: Nach 5 Jahren Sperrfrist + 10 Jahren Tilgung + 1 Jahr Überliegefrist (= 16 Jahre) kann der Führerschein ohne MPU neu beantragt werden.
Handlungsempfehlung
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