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UNFALLWIKI
SchadensregulierungBegriffserklärung

Totalschaden

Definition

Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen oder das Fahrzeug technisch nicht mehr repariert werden kann.

Erklärung

Man unterscheidet zwischen dem wirtschaftlichen Totalschaden (Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert) und dem technischen Totalschaden (Fahrzeug ist nicht mehr reparierbar). Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden greift unter bestimmten Voraussetzungen die 130%-Regel: Liegen die Reparaturkosten maximal 30% über dem Wiederbeschaffungswert, darf das Fahrzeug dennoch repariert werden – die Versicherung muss die Kosten tragen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis von Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

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Handlungsempfehlung

Lassen Sie den Schaden immer von einem unabhängigen KFZ-Gutachter bewerten, bevor Sie mit der Versicherung verhandeln. Akzeptieren Sie nicht vorschnell ein Totalschaden-Angebot der Versicherung. Prüfen Sie, ob die 130%-Regel greift und ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoller ist. Holen Sie mehrere Restwertangebote ein.

Schlagwörter

begriff-wiederbeschaffungswert

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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