Totalschaden
Definition
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen oder das Fahrzeug technisch nicht mehr repariert werden kann.
Erklärung
Man unterscheidet zwischen dem wirtschaftlichen Totalschaden (Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert) und dem technischen Totalschaden (Fahrzeug ist nicht mehr reparierbar). Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden greift unter bestimmten Voraussetzungen die 130%-Regel: Liegen die Reparaturkosten maximal 30% über dem Wiederbeschaffungswert, darf das Fahrzeug dennoch repariert werden – die Versicherung muss die Kosten tragen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis von Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
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