Totalschadenabrechnung
Definition
Die Totalschadenabrechnung ist die Berechnung des Schadensersatzes bei einem wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden.
Erklärung
Bei einem Totalschaden wird der Schadensersatz wie folgt berechnet: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Der Geschädigte erhält also den Betrag, den er benötigt, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen, abzüglich des Wertes, den sein beschädigtes Fahrzeug noch hat. Zusätzlich stehen ihm zu: Nutzungsausfall für die Wiederbeschaffungsdauer, Ab- und Anmeldekosten, Gutachterkosten und ggf. Schmerzensgeld. Wichtig: Die 130%-Regel kann eine Reparatur auch bei Totalschaden ermöglichen, wenn die Kosten maximal 130% des Wiederbeschaffungswerts betragen.
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