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SchadensregulierungBegriffserklärung

Totalschadenabrechnung

Definition

Die Totalschadenabrechnung ist die Berechnung des Schadensersatzes bei einem wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden.

Erklärung

Bei einem Totalschaden wird der Schadensersatz wie folgt berechnet: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Der Geschädigte erhält also den Betrag, den er benötigt, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen, abzüglich des Wertes, den sein beschädigtes Fahrzeug noch hat. Zusätzlich stehen ihm zu: Nutzungsausfall für die Wiederbeschaffungsdauer, Ab- und Anmeldekosten, Gutachterkosten und ggf. Schmerzensgeld. Wichtig: Die 130%-Regel kann eine Reparatur auch bei Totalschaden ermöglichen, wenn die Kosten maximal 130% des Wiederbeschaffungswerts betragen.

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Handlungsempfehlung

Lassen Sie den Wiederbeschaffungswert und Restwert von einem unabhängigen Gutachter ermitteln. Verkaufen Sie das Fahrzeug nicht unter dem im Gutachten genannten Restwert. Prüfen Sie, ob die 130%-Regel eine Reparatur ermöglicht. Vergessen Sie nicht die Nebenkosten (Ab-/Anmeldung, Nutzungsausfall).

Schlagwörter

begriff-totalschadenbegriff-wiederbeschaffungswert

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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