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RechtBegriffserklärung

Trunkenheit am Steuer

Definition

Trunkenheit am Steuer bezeichnet das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss – ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille eine Straftat.

Erklärung

Die Promillegrenzen im deutschen Verkehrsrecht: 0,0 Promille für Fahranfänger (Probezeit) und unter 21-Jährige. 0,3 Promille: Strafbar bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder Unfall (relative Fahruntüchtigkeit). 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot. 1,1 Promille: Straftat (absolute Fahruntüchtigkeit) – Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug, MPU. Auswirkungen auf die Versicherung: Bei Alkoholunfällen kann die Kaskoversicherung die Leistung kürzen oder verweigern. Die Haftpflichtversicherung zahlt zwar an den Geschädigten, nimmt aber Regress beim Versicherungsnehmer (bis zu 5.000 €).

Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.

Handlungsempfehlung

Fahren Sie niemals unter Alkoholeinfluss. Nutzen Sie Taxi, ÖPNV oder einen Fahrdienst. Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss: Schweigen Sie gegenüber der Polizei und kontaktieren Sie sofort einen Anwalt. Die Versicherung kann Regress nehmen.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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