Trunkenheit am Steuer
Definition
Trunkenheit am Steuer bezeichnet das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss – ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille eine Straftat.
Erklärung
Die Promillegrenzen im deutschen Verkehrsrecht: 0,0 Promille für Fahranfänger (Probezeit) und unter 21-Jährige. 0,3 Promille: Strafbar bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder Unfall (relative Fahruntüchtigkeit). 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot. 1,1 Promille: Straftat (absolute Fahruntüchtigkeit) – Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug, MPU. Auswirkungen auf die Versicherung: Bei Alkoholunfällen kann die Kaskoversicherung die Leistung kürzen oder verweigern. Die Haftpflichtversicherung zahlt zwar an den Geschädigten, nimmt aber Regress beim Versicherungsnehmer (bis zu 5.000 €).
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