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UNFALLWIKI
SchadensregulierungBegriffserklärung

Umbaukosten

Definition

Umbaukosten sind Kosten, die bei einem Totalschaden für den Ausbau von werthaltiger Sonder- oder Zusatzausstattung aus dem Unfallfahrzeug und deren Einbau in ein Ersatzfahrzeug anfallen.

Erklärung

Bei einem Totalschaden werden fest verbaute Sondereinbauten wie eine Gasanlage, eine hochwertige Musikanlage oder behindertengerechte Umbauten oft nur mit dem Wiederbeschaffungswert des Gesamtfahrzeugs abgegolten. Können diese Teile jedoch ausgebaut und in ein neues Fahrzeug eingebaut werden, sind die dafür anfallenden Umbaukosten von der gegnerischen Versicherung zu tragen. Voraussetzung ist, dass die Umbaukosten den Wert der Zusatzausstattung nicht übersteigen und wirtschaftlich sinnvoll sind.

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Handlungsempfehlung

Informieren Sie den Gutachter über alle werthaltigen Sondereinbauten in Ihrem Fahrzeug. Klären Sie im Totalschadensfall, ob ein Umbau möglich und wirtschaftlich ist, und reichen Sie einen Kostenvoranschlag für den Umbau bei der Versicherung ein.

Schlagwörter

begriff-totalschadenbegriff-wiederbeschaffungswert

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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